Deckungsmassen
Stabile Deckungsmassen durch Sicherheitenpool
Die DG HYP führt für Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe getrennte Deckungsmassen als Sicherheitenpools. Hierzu gehören Staatskredite, gleichgestellte Forderungen nach § 20 PfandBG sowie erstrangige Grundpfandrechte und Deckungswerte gemäß §19 PfandBG.
Für beide Deckungsmassen gilt die gesetzliche Vorschrift, dass der Gesamtbetrag der in Umlauf befindlichen Pfandbriefe in Höhe des Nennwertes jederzeit durch Aktiva von mindestens gleicher Höhe und mindestens gleichem Zinsertrag gedeckt sein muss. Unsere Aufgabe ist es, die jederzeitige Deckung der Pfandbriefe nach dem Barwert sicherzustellen.
Bis zu einer Höhe von 10% des Pfandbriefumlaufs kann die ordentliche Deckung durch gesetzlich festgelegte besonders sichere Aktiva (Ersatzdeckung) ersetzt werden.
Ansprechpartner
Patrick Ernst
Leiter Treasury

Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung
Tel: +49 (0)40/33 34-26 00
E-Mail: treasury(at)dghyp.de

