Treasury / Emissionen

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Mit Pfandbriefen sicher refinanzieren

Wir sind bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als Pfandbriefbank lizenziert. Daher können wir Pfandbriefe zur Refinanzierung von grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen und Staatsfinanzierungskrediten nutzen.

Dabei erfüllen wir die Anforderungen des Pfandbriefgesetzes vom 26. März 2009 (das in dieser Funktion das Hypothekenbankgesetz aus dem Jahr 1899 ablöst):

Die im Umlauf befindlichen Pfandbriefe müssen jederzeit sowohl in der Höhe ihres Nennwerts als auch entsprechend ihrem Barwert durch geeignete Deckungswerte gedeckt sein. Die Deckungsmassen für hypothekengedeckte sowie für öffentliche Pfandbriefe sind dynamische Register unter Aufsicht eines Treuhänders. Sie decken jeweils die Gesamtheit der ausstehenden öffentlichen Pfandbriefe bzw. hypothekengedeckten Pfandbriefe, wodurch eine einheitlich hohe Forderungsqualtität der im Umlauf befindlichen Pfandbriefe gewährleistet wird.

 

Ansprechpartner

Patrick Ernst
Leiter Treasury

Unser Team steht Ihnen gern zur Verfügung

Tel: +49 (0)40/33 34-26 00
E-Mail: treasury(at)dghyp.de

 

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Mehr Infos zum § 28 Pfand BG erhalten Sie hier

§ 28

Download

Der deutsche Pfandbriefmarktbericht 2009 zum Download

Pfandbriefmarktbericht 2009